Raumordnung
Die gesetzliche Basis findet sich im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie im Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V).
Raumordnung dient insbesondere:
- der überörtlichen und fachübergreifenden Abstimmung
- der Entwicklung, Sicherung und Ordnung des Raumes und
- der Vermeidung von Nutzungskonflikten (Interessensausgleich).
Raumordnung gibt den verbindlichen Rahmen für raumwirksame Maßnahmen und Entscheidungen vor. Im Sinne des sogenannten Gegenstromprinzips werden die Belange der gemeindlichen und der Fachplanung in der Landes- und Regionalplanung aufgegriffen.