
Regionalplanung
Zentrale und gesetzlich festgelegte Hauptaufgabe ist die Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms als Grundlage für die weitere Abstimmung raumbedeutsamer Einzelplanungen und Maßnahmen. Zur fachlich fundierten Untersetzung und Konkretisierung des Programms bedarf es der Erstellung themenspezifischer Analysen und Prognosen. Dem Dezernat 2 obliegt federführend die Durchführung regionalplanerischer Aufgaben.
Regionales Raumentwicklungsprogramms WestmecklenburgAllgemeine Informationen
Gemäß § 9 LPlG M-V obliegt dem Regionalen Planungsverbänden die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (frühere Bezeichnung: Regionale Raumordnungsprogramme). In den Regionalplänen sind insbesondere die zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Tourismus, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung auszuweisen.
Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß § 5 LPlG M-V die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.
Regionales Raumordnungsprogramm (1996)
Das aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramm Westmecklenburg wurde am 28. Februar 1996 von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen und am 15. Oktober 1996 von der Landesregierung durch Landesverordnung für verbindlich erklärt. Damit lag erstmals für Westmecklenburg ein umfassendes planungspolitisches Rahmenkonzept als Instrument für eine geordnete räumliche Entwicklung der Region vor.
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist im Ergebnis einer mehrjährigen Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Regionalen Planungsverbandes als auch unter breiter Mitwirkung der Kommunen, Verbände und berührten Behörden entstanden. Es stellt eine enge Verbindung zwischen den im Landesraumordnungsprogramm enthaltenen räumlichen Entwicklungszielen und den kommunalen Interessen dar.
Die im RROP enthaltenen Ziele sind für alle Städte und Gemeinden Westmecklenburgs sowie für alle Behörden verbindliche Rechtsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung, für die verschiedenen Fachplanungen und für alle raumwirksamen Einzelplanungen.
Das RROP von 1996 steht als Download zur Verfügung. Zum Downloadbereich
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat als Träger der Regionalplanung m Jahr 2004 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm Westmecklenburg aus dem Jahre 1996 fortzuschreiben und als Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) neu aufzustellen. Dafür sprachen insbesondere folgende Gründe:
- Festlegung der anzustrebenden räumlichen Entwicklung für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren sowie Überprüfung und ggf. Fortschreibung der Regionalpläne nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraumes (siehe § 4 LPlG M-V)
- Vorliegen des neuen Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-), welches seit dem 30.05.2005 in Kraft ist www.regierung-mv.de
- Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. ROG)
- Vorliegen aktueller Datengrundlagen.
Zweites öffentliches Beteiligungsverfahren
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Am 25. Februar 2009 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auf ihrer 34. Sitzung beschlossen, den Entwurf des RREP sowie den Entwurf des Umweltberichtes für die 2. Beteiligung freizugeben.
Ferner hat die Verbandsversammlung die Abwägungsdokumentation über das 1. Beteiligungsverfahren bestätigt und für die Veröffentlichung im Internet freigegeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms und des Umweltberichtes fand in der Zeit vom 04. Mai 2009 bis zum 04. September 2009 statt. Derzeit erfolgt die Abwägung der im Rahmen der 2. Beteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken.
Die Unterlagen zum 2. Beteiligungsverfahren stehen als Download zur Verfügung. Zum Downloadbereich
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Stadt-Umland-Räume Schwerin und Wismar
Kooperations- und Abstimmungsprozess in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar
Mit dem 2005 für rechtsverbindlich erklärten Landesraumentwicklungsprogramm M-V werden für die großen Städte landesinterne Stadt-Umland-Räume festgelegt. In Westmecklenburg betrifft das die Landeshauptstadt Schwerin, die Hansestadt Wismar sowie den mecklenburgischen Teil des Siedlungsraums der Hansestadt Lübeck. Die Stadt-Umland-Räume sollen als landesweit bedeutsame Entwicklungsräume weiterhin so gestärkt werden, dass sie einen zunehmenden Beitrag insbesondere zur wirtschaftlichen Entwicklung Westmecklenburgs leisten.Die Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Die Organisation und Moderation des Abstimmungsprozesses obliegt dem Amt für Raumordnung und Landesplanung als Untere Landesplanungsbehörde. Die Ergebnisse münden in einer verbindlichen Dokumentation der Stadt-Umland-Abstimmung (Selbstbindung für die Kernstadt und die in den SUR einbezogenen Gemeinden). Derzeit wird intensiv an den Stadt-Umland-Konzepten für Schwerin und Wismar gearbeitet. Verbindliche Rahmenpläne sollen spätestens Mitte 2010 vorliegen.


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BevölkerungsprognoseDie "4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in M-V bis zum Jahr 2030" (veröffentlicht vom Statistischen Landesamt M-V) wurde im September 2008 vom Kabinett als Orientierungsrahmen zur Arbeitsgrundlage der Landesregierung erklärt. www.statistik-mv.de
Die darin getroffenen Grundannahmen zur natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung) sowie zur Entwicklung des Wanderungsverhaltens (Zuzüge nach und Fortzüge aus M-V) wurden bei der Regionalisierung der 4. Landesprognose für die Landkreise und kreisfreien Städte an die regionalen Besonderheiten angepasst und als zusätzliche Faktoren der Bevölkerungsentwicklung die Regionalwanderungen (Wanderungen über die Planungsregionsgrenzen) sowie die Kreiswanderungen (Wanderungen über die Kreisgrenzen innerhalb einer Planungsregion) berücksichtigt.
Für das Prognoseendjahr 2030 wurde für Westmecklenburg eine voraussichtliche Einwohnerzahl von rd. 436.000 EW ermittelt. Gegenüber dem Basisjahr 2006 ist damit ein Rückgang um rd. 54.000 EW zu erwarten. Das entspricht einem prozentualen Anteil von -11 %. Damit liegt Westmecklenburg unter dem für Mecklenburg-Vorpommern prognostizierten Bevölkerungsrückgang von -14 %.
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Regionaler NahverkehrsplanDie verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen in der Planungsregion sind angesichts der mit der Globalisierung, des demographischen Wandels und des Klimawandels einhergehenden künftigen Herausforderungen neu zu gestalten. Vor diesem Hintergrund bedarf es der Erstellung und Umsetzung eines Regionalen Nahverkehrsplans Westmecklenburg.
Im Auftrag des RPV wurde Ende 2008 die Hochschule Wismar (Prof. Ahn) beauftragt, die Aufgabenstellung sowie eine Begründung für einen Regionalen Nahverkehrsplan zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage wurde dann im Vorstand festgelegt, dass die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die Begleitung der konzeptionellen gutachterlichen Tätigkeit durch die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in enger fachlicher Abstimmung mit der AG Verkehr erfolgen soll. Vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V wurde eine finanzielle Förderung in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren. Es ist vorgesehen, dass bis Jahresende der Analyseteil in abgestimmter Form vorliegt.
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