
Regionalplanung
Zentrale und gesetzlich festgelegte Hauptaufgabe ist die Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms als Grundlage für die weitere Abstimmung raumbedeutsamer Einzelplanungen und Maßnahmen. Zur fachlich fundierten Untersetzung und Konkretisierung des Programms bedarf es der Erstellung themenspezifischer Analysen und Prognosen. Dem Dezernat 2 obliegt federführend die Durchführung regionalplanerischer Aufgaben.
Regionales Raumentwicklungsprogramm WestmecklenburgAllgemeine Informationen
Gemäß § 9 LPlG M-V obliegt dem Regionalen Planungsverbänden die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (frühere Bezeichnung: Regionale Raumordnungsprogramme). In den Regionalplänen sind insbesondere die zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Tourismus, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung auszuweisen.
Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme enthalten gemäß § 5 LPlG M-V die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.
Regionales Raumordnungsprogramm (1996)
Das aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramm Westmecklenburg wurde am 28. Februar 1996 von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen und am 15. Oktober 1996 von der Landesregierung durch Landesverordnung für verbindlich erklärt. Damit lag erstmals für Westmecklenburg ein umfassendes planungspolitisches Rahmenkonzept als Instrument für eine geordnete räumliche Entwicklung der Region vor.
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist im Ergebnis einer mehrjährigen Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Regionalen Planungsverbandes als auch unter breiter Mitwirkung der Kommunen, Verbände und berührten Behörden entstanden. Es stellt eine enge Verbindung zwischen den im Landesraumordnungsprogramm enthaltenen räumlichen Entwicklungszielen und den kommunalen Interessen dar.
Die im RROP enthaltenen Ziele sind für alle Städte und Gemeinden Westmecklenburgs sowie für alle Behörden verbindliche Rechtsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung, für die verschiedenen Fachplanungen und für alle raumwirksamen Einzelplanungen.
Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat als Träger der Regionalplanung im Jahr 2004 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm Westmecklenburg aus dem Jahre 1996 fortzuschreiben und als Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) neu aufzustellen. Dafür sprachen insbesondere folgende Gründe:
- Festlegung der anzustrebenden räumlichen Entwicklung für einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren sowie Überprüfung und ggf. Fortschreibung der Regionalpläne nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraumes (siehe § 4 LPlG M-V)
- Vorliegen des neuen Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-), welches seit dem 30.05.2005 in Kraft ist www.regierung-mv.de
- Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. ROG)
- Vorliegen aktueller Datengrundlagen.
Aufstellungsprozess
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg ist ein Beteiligungsverfahren mit mindestens 2 Beteiligungsstufen durchzuführen. Im Zuge dieser sogenannten „Jedermann-Beteiligung“ können sich sowohl Privatpersonen als auch Vereine, Verbände und öffentliche Behörden zum Programmentwurf äußern und so zu dessen weiteren Qualifizierung beitragen.
Die Abwägungsdokumentationen über die ersten 3 Beteiligungsstufen stehen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Einleitung des Rechtssetzungsverfahrens
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat auf ihrer 39. Sitzung am 5. Mai 2011 den Entwurf des RREP und den Entwurf des Umweltberichtes abschließend beschlossen. Damit wurden die Unterlagen an die Oberste Landesplanungsbehörde zur Einleitung der Rechtsfestsetzung übergeben. Die Rechtsfestsetzung des Programms als Landesverordnung durch die Landesregierung erfolgt voraussichtlich im August 2011.
Vierte Stufe des Beteiligungsverfahrens
Gleichzeitig wurde durch die Verbandsversammlung am 05.05.2011 beschlossen – parallel zum Rechtssetzungsverfahren – gemäß § 9 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 7 Abs. 3 LPlG ein viertes Beteiligungsverfahren, das auf einzelne ausgewählte Inhalte begrenzt ist, durchzuführen.
Ausschließlich folgende ausgewählte Inhalte sind Gegenstand des 4. Beteiligungsverfahrens:
- Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Suckow (neue Nr. 30): Ergänzung nach Abstimmung mit der Gemeinde Suckow
- Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Milow (neue Nr. 31): Ergänzung entsprechend der Stellungnahme der Gemeinde Milow vom 17.02.2011 zum 3. Beteiligungsverfahren.
Alle Personen, die von den Planungen betroffen werden, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen können zu den ausgewählten Inhalten des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes Stellung nehmen.
Die öffentliche Auslegung der ausgewählten Inhalte des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes findet in der Zeit
vom 10. Juni 2011 bis zum 24. Juni 2011
statt und erfolgt im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin sowie in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg, der kreisfreien Städte Schwerin und Wismar und in den Landratsämtern Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten.
Darüber hinaus stehen die ausgewählten Inhalte für das 4. Beteiligungsverfahren sowie die vollständige Fassung des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg einschließlich des Entwurfes der Karte M 1:100.000 und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes (jeweils Stand: 05. Mai 2011) während der Auslegungsfrist auf diesen Seiten im Downloadbereich sowie unter http://www.raumordnung-mv.de zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Hinweise und Anregungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu richten an die
Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Wismarsche Str. 159
19053 Schwerin
E-Mail: poststelle@afrlwm.mv-regierung.de.
Vorzugsweise können Stellungnahmen zu den ausgewählten Inhalten des Entwurfes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch im Rahmen der internetbasierten Online-Beteiligung abgegeben werden. Dazu können Sie die bereitgestellte Kommunikationsplattform nutzen.
Es wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Programmsätzen zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartographische Korrekturen zu unterbreiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
Für den 20.07.2011 ist die Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahmen zur 4. Beteiligungsstufe durch die Verbandsversammlung vorgesehen. Anschließend werden die ergänzten Inhalte zur Rechtsfestsetzung nachgereicht.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Gabler (Tel. 0385 588 89 150) und Frau Lemke (Tel. 0385 588 89 151) gerne zur Verfügung.
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Stadt-Umland-Räume Schwerin und WismarKooperations- und Abstimmungsprozess in den Stadt-Umland-Räumen Schwerin und Wismar
Allgemeines
Mit dem 2005 für rechtsverbindlich erklärten Landesraumentwicklungsprogramm M-V werden für die großen Städte landesinterne Stadt-Umland-Räume festgelegt. In Westmecklenburg betrifft das die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar. Die Stadt-Umland-Räume sollen als landesweit bedeutsame Entwicklungsräume weiterhin so gestärkt werden, dass sie einen zunehmenden Beitrag insbesondere zur wirtschaftlichen Entwicklung Westmecklenburgs leisten. Die Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Die Organisation und Moderation des Abstimmungsprozesses obliegt dem Amt für Raumordnung und Landesplanung als Untere Landesplanungsbehörde. Die Ergebnisse münden in einer verbindlichen Dokumentation der Stadt-Umland-Abstimmung (Selbstbindung für die Kernstadt und die in den SUR einbezogenen Gemeinden).
Stadt-Umland-Raum Wismar
Im Stadt-Umland-Raum Wismar haben sich die beteiligten Gemeinden bereits einvernehmlich zu prioritären Handlungsfeldern sowie zu gemeinsamen Maßnahmen und Leitprojekten verständigt. Diskutiert wurde zum Beispiel, an welchen Standorten künftig neue Wohngebiete entstehen können, wie der Großgewerbestandort Wismar-Kritzow gemeinsam entwickelt und vermarktet werden soll und wo Ausbaubedarf für Radwege besteht.Die Ergebnisse des Kooperations- und Abstimmungsprozesses sind im Entwurf des "Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar" dokumentiert. Dieser Entwicklungsrahmen wurde am 09. August 2011 im Zeughaus der Hansestadt Wismar durch Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zur Verbindlichkeit gebracht. Der Rahmenplan soll nun Schritt für Schritt mit Leben erfüllt werden. So steht als nächstes die Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Stadt-Umland-Raum Wismar an.
Stadt-Umland-Raum Schwerin
Für den Stadt-Umland-Raum Schwerin liegt der Rahmenplan ebenfalls im Entwurf vor. Dieser wird gegenwärtig mit den einzelnen Gemeinden abgestimmt. Die politische Beschlussfassung soll bis Ende 2011 erfolgen.
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BevölkerungsprognoseDie "4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in M-V bis zum Jahr 2030" (veröffentlicht vom Statistischen Landesamt M-V) wurde im September 2008 vom Kabinett als Orientierungsrahmen zur Arbeitsgrundlage der Landesregierung erklärt. www.statistik-mv.de
Die darin getroffenen Grundannahmen zur natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung) sowie zur Entwicklung des Wanderungsverhaltens (Zuzüge nach und Fortzüge aus M-V) wurden bei der Regionalisierung der 4. Landesprognose für die Landkreise und kreisfreien Städte an die regionalen Besonderheiten angepasst und als zusätzliche Faktoren der Bevölkerungsentwicklung die Regionalwanderungen (Wanderungen über die Planungsregionsgrenzen) sowie die Kreiswanderungen (Wanderungen über die Kreisgrenzen innerhalb einer Planungsregion) berücksichtigt.
Für das Prognoseendjahr 2030 wurde für Westmecklenburg eine voraussichtliche Einwohnerzahl von rd. 436.000 EW ermittelt. Gegenüber dem Basisjahr 2006 ist damit ein Rückgang um rd. 54.000 EW zu erwarten. Das entspricht einem prozentualen Anteil von -11 %. Damit liegt Westmecklenburg unter dem für Mecklenburg-Vorpommern prognostizierten Bevölkerungsrückgang von -14 %.
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Regionaler NahverkehrsplanDie verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen in der Planungsregion sind angesichts der mit der Globalisierung, des demographischen Wandels und des Klimawandels einhergehenden künftigen Herausforderungen neu zu gestalten. Vor diesem Hintergrund bedarf es der Erstellung und Umsetzung eines Regionalen Nahverkehrsplans Westmecklenburg.
Im Auftrag des RPV wurde Ende 2008 die Hochschule Wismar (Prof. Ahn) beauftragt, die Aufgabenstellung sowie eine Begründung für einen Regionalen Nahverkehrsplan zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage wurde dann im Vorstand festgelegt, dass die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die Begleitung der konzeptionellen gutachterlichen Tätigkeit durch die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in enger fachlicher Abstimmung mit der AG Verkehr erfolgen soll. Vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V wurde eine finanzielle Förderung in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren. Es ist vorgesehen, dass bis Jahresende der Analyseteil in abgestimmter Form vorliegt.
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