Definition Regionaler Planungsverband
Gemäß § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) wird das Land Mecklenburg-Vorpommern in die vier Planungsregionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern gegliedert. In jeder dieser Planungsregionen besteht die gesetzliche Pflicht, einen Regionalen Planungsverband zu bilden. Sie sind Zusammenschlüsse der Landkreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Region.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen sie der Rechts- und Fachaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist die oberste Landesplanungsbehörde. Die Rechtsaufsicht nimmt sie im Einvernehmen mit dem Innenministerium wahr.
Zur Region Westmecklenburg gehören die beiden Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie die Landeshauptstadt Schwerin als kreisfreie Stadt.
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg wurde am 28. September 1992 gebildet.